Alarmstufe in Baden-Württemberg ab Mittwoch, 17.11.2021

Ab 17.11.2021gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe. Somit ändern sich die Regelungen für nicht als immunisiert geltende Personen. Dabei wird in der Verordnung zwischen Trainingsbetrieb und Ligabetrieb unterschieden. Nicht immunisierte Trainerinnen und Trainer dürfen mit negativem Antigentest zwar ihr Team trainieren, nicht aber am Ligabetrieb teilnehmen.Für alle anderen gibt es keine Ausnahme mehr von der 2G-Regelung.

Hier der entsprechende Text und Link zur Verordnung: https://km-bw.de/CoronaVO+Sport

Testnachweis im Trainingsbetrieb

  • Testungen von nicht-immunisierten Beschäftigten, ehrenamtlich und selbstständig Tätigen wie beispielsweise Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter, sind in der Einrichtung unter Beobachtung durchzuführen oder müssen von einer zugelassenen Teststelle stammen. Häusliche Tests reichen nicht aus.
  • Für die oben stehenden Personengruppen reicht in allen Stufen beim Trainings- und Übungsbetrieb ein Antigen-Schnelltest aus.

Zutritt zu Ligabetrieb und Wettkampfserien nur noch mit 2G

  • Bei Wettkampfserien oder bei Ligabetrieb (z. B. Verbandsrundenspiele) ist für den Zutritt nicht-immunisierter Sportlerinnen und Sportler und sonstiger daran mitwirkende Personen (z. B. Trainer/innen; Schieds- und Kampfrichter/innen) zu geschlossenen Räumen auch in der Warnstufe ein Antigen-Testnachweis ausreichend. Bisher war ein PCR-Testnachweis erforderlich.
  • In der Alarmstufe bleibt es dabei, dass auch bei Wettkampfserien oder Ligabetrieb in geschlossenen Räumen 2G gilt. Dies gilt natürlich auch für alle Vereinshelfer und Zuschauer in den Weinstädter Hallen

Bei Schülerinnen und Schülern bleibt alles wie bisher. Die regelmäßigen schulischen Tests reichen aus, um am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen zu können. Auch die weiteren in der Corona VO genannten Ausnahmeregelungen hinsichtlich 2G Beschränkungen gelten unverändert.

Roland Klass

Hygieneverantwortlicher