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Corona Regeln in Sporthallen entfallen ab 3.04.2022

Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung (Basis-Warn- und Alarmstufe) sowie die Kapazitätsbeschränkung hinsichtlich Zuschaueranzahl in Sporthallen ist ja bereits zum 19.03.2022 entfallen. Die in Baden-Württemberg gültige Übergangsregelung ( 3G, Maskenpflicht in Innenräumen) gilt noch bis zum 2.04.2022 . Danach bleibt lediglich eine Basisabsicherung in besonderen Einrichtungen bestehen. Das heißt für uns, dass die bisherigen Zugangskontrollen und die Maskenpflicht auch bei unseren Heimspielen in den Weinstädter Sporthallen ab dem 3.04.2022 vollständig entfallen.

Für das Nachholspiel der Männer 1 am Freitagabend (1.04.2022 um 20:00 Uhr) sowie den Spieltag am Samstag, 2.04.2022 jeweils in der Beutelsbacher Halle gelten diese Regelungen jedoch noch wie bisher. Wir bitten um Beachtung.

Für die Abteilungsleitung

Roland Klass – Hygieneverantwortlicher

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Veröffentlicht von
Roland Klass

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